Einstellung von arbeitnehmern im ausland

Sie möchten einen Arbeitnehmer in Spanien, Italien oder Portugal einstellen, aber keine Tochtergesellschaft in einem dieser Länder gründen?

Eines Ihrer Talente hat den Wunsch geäußert, von Spanien, Italien oder Portugal aus zu arbeiten?

Sie möchten den spanischen, italienischen oder portugiesischen Markt testen, ehe Sie dort einsteigen?

SORECO bietet Ihnen eine Alternative zur Arbeitnehmerüberlassung („Portage Salarial“) und begleitet Sie bei allen Schritten, die mit der Einstellung eines Arbeitnehmers in Spanien, Italien oder Portugal von Frankreich aus einhergehen:

  • Beantragung der spanischen, italienischen oder portugiesischen Steuernummer Ihres Unternehmens,
  • Anmeldung Ihres Unternehmens bei der örtlichen Sozialversicherung,
  • Anmeldung Ihres Unternehmens bei der Steuerbehörde des betreffenden Landes,
  • Entwurf eines Arbeitsvertrags nach spanischem, portugiesischem oder italienischem Recht,
  • Verbindliche Einstellungszusage,

Wenn diese Formalitäten abgeschlossen sind, zählt der Arbeitnehmer zu Ihrer Belegschaft. SORECO und sein Team aus französischen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern begleiten Sie dann bei den folgenden Aufgaben:

  • Ausarbeitung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
  • monatlicher Versand einer zusammengefassten Gehaltsliste, die es Ihnen ermöglicht, den im Ausland stationierten Mitarbeiter in Ihrer Buchhaltung zu erfassen,
  • Erstellung der monatlichen Sozialversicherungsmeldungen,
  • Erstellung von Quellensteuererklärungen.

Angesichts der Tatsache, dass es in Spanien, Italien oder Portugal schwierig sein kann, ein gebietsfremdes Bankkonto zu eröffnen, kann SORECO außerdem die Entrichtung der Steuern und Sozialabgaben für Ihr Unternehmen übernehmen.

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