Intrastat-meldung

Die Intrastat-Meldung ist ein Dokument, mit dem der Zoll über den innergemeinschaftlichen Warenhandel informiert wird. 

Tätigt ein Unternehmen in der Europäischen Union (EU) Handelsgeschäfte mit Marktteilnehmern in anderen Mitgliedsländern, muss es eine sogenannte Intrastat-Meldung erstellen. Auf diese Weise können die Zollbehörden sowohl die Handelsstatistiken zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf aktuellem Stand halten, als auch die innergemeinschaftlichen Transaktionen kontrollieren, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuer.

Die Warenhandelserklärung (oder Intrastat-Meldung), muss alle zwischen Mitgliedstaaten verkehrenden Warenbewegungen innerhalb der EU zusammenfassen. Für bestimmte Kategorien von Gütern gelten jedoch weiterhin komplexere Formalitäten (alkoholische Getränke, Medikamente…). Diese sind daher von der Warenhandelserklärung ausgeschlossen. 

Jedes Unternehmen, das umsatzsteuerpflichtig ist und innergemeinschaftliche Transaktionen mit Waren durchführt, muss eine Intrastat-Meldung erstellen. Man kann eine Person auch bevollmächtigen, dies in seinem Namen zu tun (z. B. durch SORECO).

Intrastat-meldung

Die Offenlegungsschwellen unterscheiden sich von Land zu Land und je nach Art der Transaktion:

Art der Transaktion

Intrastat-Meldung Spanien

Intrastat-Meldung Italien

Intrastat-Meldung Portugal

Wareneinfuhr

400.000 €

200.000 €

350.000 €

Warenauslieferung

400.000 €

Ab dem ersten Euro

250.000 €

Die Intrastat-Meldung muss nicht eingereicht werden, solange diese Schwellenwerte durch den Gesamtumfang des Geschäfts nicht erreicht werden. Anmerkung: Die Intrastat-Meldung in Italien schließt auch den innergemeinschaftlichen Erwerb und Verkauf von Dienstleistungen ein.

In Spanien ist die Intrastat-Meldung bis zum 12. eines jeden Monats, in Italien bis zum 25. eines jeden Monats vorzulegen. Die portugiesische Intrastat wird vor dem 15. des Monats eingereicht.

Folgende Informationen müssen ausgewiesen sein:

  • Warennomenklatur (gemäße EU-einheitlicher Kombinierter Nomenklatur),
  • Gewicht der Waren,
  • Steuerlicher Wert,
  • Kauf oder Verkauf,
  • Herkunfts- oder Bestimmungsland,
  • Ursprungsland,
  • Die Identifikationsnummer des Kunden (für Versendungen).