Arbeitnehmerüberlassung

Sie möchten einen oder mehrere Arbeitnehmer in Spanien, Italien oder Portugal einstellen, können dies jedoch nicht, weil die Rechtsform Ihres Unternehmens noch nicht geklärt ist oder sich noch in der Gründungsphase befindet?

Sie möchten einen selbstständigen Auftragnehmer beauftragen, der in Spanien, Italien oder Portugal den Status eines Arbeitnehmers erhalten soll?

Sie möchten einen Dienstleister beauftragen, der selbst keinen Status hat, um Ihnen Rechnungen stellen zu können?

SORECO unterstützt Sie dabei. Wir bringen Ihre Arbeitnehmer für die von Ihnen gewünschte Dauer nach Spanien, Italien oder Portugal.

Wie erfolgt Arbeitnehmerüberlassung in Spanien, Italien und Portugal?

Der französische Begriff „Portage Salarial“ lässt sich als eine Reihe von vertraglichen Beziehungen zwischen einem Trägerunternehmen (SORECO), einer Trägerperson (dem Arbeitnehmer) und den Kundenunternehmen definieren. Die Trägerperson unterliegt der Lohn- und Gehaltsordnung und wird für ihre Leistung beim Kunden durch das Trägerunternehmen (SORECO) bezahlt.

Arbeitnehmerüberlassung

Wie funktioniert Arbeitnehmerüberlassung?

Der Arbeitnehmer und unser Kundenunternehmen verhandeln direkt über die Auftragsbedingungen (Art, Dauer, Preis). SORECO unterzeichnet daraufhin einen Entsendevertrag mit seinem Mandanten und gleichzeitig einen Arbeitsvertrag nach spanischem, italienischem oder portugiesischem Recht mit dem Arbeitnehmer. Anschließend stellt SORECO seinem Mandanten das dem Auftrag entsprechende Honorar in Rechnung und zahlt dem Arbeitnehmer das entsprechende Gehalt. Der Arbeitsvertrag kann später auf ein anderes Unternehmen übergehen.