Betreuung bei steuerlichen betriebsprüfungen

Wie viele Unternehmen heutzutage kann auch Ihre Tochtergesellschaft in Spanien, Italien und Portugal einer Steuerprüfung unterzogen werden. 

Diese Prüfung erfordert die Unterstützung Ihres Steuerberaters, um zu hohe Berichtigungen zu vermeiden.

Die Unterstützung bei Steuerprüfungen in Spanien, Italien und Portugal gehört zu unseren Aufgabengebieten. Daher stehen wir dem Unternehmen von Beginn des Prüfungsverfahrens an zur Seite.

Im Falle einer Aufforderung zur Auskunftserteilung, der Ankündigung einer Betriebsprüfung oder einer unangekündigten Prüfung durch das Finanzamt begleiten Sie unsere französischen Steuerberater in Madrid, Mailand, Lissabon und Barcelona bei diesem Verfahren. Sie übernehmen die Betreuung gegenüber der zuständigen Behörden: 

  • Vorbereitung der Unterlagen,
  • Ermittlung von Risikobereichen,
  • Sicherstellung der Kommunikation mit der Finanzbehörde,
  • Durchführung der Schlussbesprechung mit dem Betriebsprüfer,
  • Betreuung bei Rechtsstreitigkeiten.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei ihren Stellungnahmen gegenüber den Steuerprüfern, bei der Erstellung von Unterlagen und der Präsentation von Argumenten in der entscheidenden Phase der kontradiktorischen Vernehmung, die dem Berichtigungsvorschlag vorausgeht.

Betreuung bei steuerlichen betriebsprüfungen

Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich der Strategie, die sie im Falle einer Steuerprüfung verfolgen sollten, sowie bei der Ausarbeitung relevanter und fachlich fundierter Argumente.

Im Falle einer Berichtigung intervenieren wir in jeder Phase des Rechtsbehelfsverfahrens im Rahmen der Erstellung einer schriftlichen Antwort auf die Aufforderung zur Berichtigung.

In dieser kontradiktorischen Phase der Steuerprüfung ist es möglich, die Höhe der angekündigten Nachforderungen signifikant zu senken oder das Finanzamt sogar davon zu überzeugen, auf die vorgeschlagenen Nachforderungen zu verzichten.

Für den Fall, dass die Berichtigungen aufrechterhalten werden, legen wir Widerspruch ein. Im Falle einer Ablehnung tragen wir den steuerrechtlichen Streitfall vor die Verwaltungsgerichte oder bis vor das Berufungsgericht. 

Auch außerhalb von Betriebsprüfungen können wir durch die Überprüfung der steuerlichen Situation unserer Mandanten Risiken ermitteln und Korrekturmaßnahmen vorschlagen.