Steuerliche ansässigkeit

Gemäß den Steuerbehörden in Spanien, Italien und Portugal sind alle Unternehmen verpflichtet, ein elektronisches Korrespondenzverfahren einzurichten (DEHU in Spanien, PEC in Italien und CTT in Portugal). Alle Mitteilungen der genannten Steuerbehörden erfolgen ab sofort über diesen Weg.

 

Wird der Behörde keine Kontakt-E-Mail-Adresse mitgeteilt, gelten alle vom Finanzamt verschickten Briefe trotzdem als zugestellt. Im Klartext: Sie laufen Gefahr, eine Aufforderung zur Auskunftserteilung oder eine Steuerprüfung zu übersehen.

SORECO macht Ihnen das Leben leichter. Wir übernehmen für Sie die Abwicklung sämtlicher Formalitäten und bieten Ihnen die Möglichkeit einer steuerlichen Ansässigkeit.

Unsere Kanzlei erklärt sich daher in Ihrem Namen für die folgenden Vorgänge verantwortlich:

  • Empfang von Bescheiden der Steuerbehörde,
  • Bestätigung und Laden der Mitteilungen auf der Website der Behörde,
  • Versand von Mitteilungen an den Mandanten.
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