Unternehmensgründung

Trotz aller Krisen lassen sich ausländische Unternehmen weiterhin in großer Zahl in Spanien, Portugal und Italien nieder. Die häufigste Form einer Niederlassung in Spanien, Italien und Portugal ist die Gründung eines Unternehmens.

Welche Dienstleistungen bieten wir Ihnen?

Die Gründung eines spanischen, italienischen oder portugiesischen Unternehmens geht mit vielen Formalien einher. Unsere Anwälte in Madrid, Mailand, Lissabon und Barcelona unterstützen Sie bei allen erforderlichen Maßnahmen vor der Gründung Ihres Unternehmens:

  • Beantragung der Eintragung Ihres Firmennamens beim zuständigen Handelsregister,
  • Beantragung der Steueridentifikationsnummer für Gesellschafter oder Bevollmächtigte (natürliche oder juristische Personen),
  • Abfassung der Satzung Ihrer Gesellschaft,
  • Eröffnung eines Bankkontos in Spanien, Italien, Portugal,
  • Begleitung bei der notariellen Unterzeichnung,
  • Eintragung der Gesellschaft bei der zuständigen Finanzbehörde,
  • Anmeldung des Unternehmens bei der Sozialversicherung,
  • Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

SORECO begleitet Sie außerdem bei der Gründung einer Zweigstelle oder dauerhaften Niederlassung in Spanien, Italien und Portugal.

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