Auflösung/Liquidation von Unternehmen
Die Rechtsanwälte in unseren Büros in Madrid, Mailand, Lissabon und Barcelona begleiten unsere Mandanten, wenn sie sich entscheiden, ihr Unternehmen in Spanien, Italien oder Portugal aufzulösen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie beim Liquidationsverfahren Ihrer Tochtergesellschaft, insbesondere bei den folgenden Schritten:
- Erstellung der Liquidationsbilanz,
- Erstellung des Protokolls, in dem die Auflösung des Unternehmens beschlossen wird,
- Begleitung bei der notariellen Unterzeichnung von Aufhebungsvereinbarungen,
- Einreichung des Antrags zur Löschung des Unternehmens im Handelsregister,
- Einreichung der Steuerformulare für die Abwicklung,
- Austragung des Unternehmens bei den zuständigen Finanz- und Sozialbehörden.
Wir werden auch tätig, wenn Sie Ihr Unternehmen nach längerer Inaktivität auflösen möchten. In diesem Fall muss unsere Kanzlei vorab:
- die Steuernummer Ihrer Tochtergesellschaft in Spanien, Portugal oder Italien wieder aktivieren,
- Ihre Situation bei der Finanzbehörde und dem Handelsregister regeln.