Juristische betreuung bei jahresabschlüssen
Unsere Kanzlei betreut Sie bei den Jahresabschlüssen Ihres Unternehmen in Spanien, Italien und Portugal:
- Erstellung von Abschlüssen nach den Vorgaben des Handelsregisters,
- Erstellung des Protokolls der Hauptversammlung, auf der der Jahresabschluss genehmigt wird,
- Abfassung der Bestätigung des Protokolls durch die Mitglieder des Verwaltungsrates,
- Führung der vorgeschriebenen Bücher (Verzeichnis der Hauptversammlungen, Verzeichnis der Gesellschafter etc.)
- Einreichung aller Unterlagen beim Handelsregister.