Fiskalvertretung

Wozu benötigen Sie einen Fiskalvertreter?

Sie wickeln Geschäfte auf spanischem, italienischem oder portugiesischem Staatsgebiet ab, ohne dort jedoch eine Betriebsstätte zu unterhalten? Sie möchten einen Mitarbeiter in Spanien, Italien oder Portugal einstellen, um dort Neukunden zu akquirieren? Sie lagern Waren bei einem Subunternehmer?

Die örtlichen Steuerbehörden verpflichten Sie, sich über eine Steueridentifikationsnummer (NIE in Spanien, Codice Fiscale in Italien und Numero de Contribuyente in Portugal) auszuweisen.

Sie unterliegen in diesem Fall bestimmten Meldepflichten, wie z. B. der Quellensteuer Ihres Arbeitnehmers oder innergemeinschaftlichen Meldungen.

Fiskalvertretung

Welche Aufgaben übernimmt ein Fiskalvertreter?

Der Vertreter handelt unter der alleinigen Verantwortung des auftraggebenden steuerpflichtigen Mandanten, der der alleinige Steuerschuldner bleibt. Daher haftet der auftraggebende Steuerpflichtige der Gemeinschaft im Falle der Nichterfüllung oder nur teilweisen Erfüllung der Melde- und Zahlungsformalitäten, mit denen der Bevollmächtigte beauftragt wurde, für die unterlassenen Formalitäten. Ebenso haftet der auftraggebende Steuerpflichtige der Gemeinschaft im Falle der Nichterstattung einer zu viel gezahlten Steuer durch den Bevollmächtigten. 

Der Steuerpflichtige in der EU, der einen Fiskalbevollmächtigten in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, die Originalvollmacht vor dem ersten Verwaltungsakt an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Dieses Mandat muss exklusiv sein, von einer Person unterzeichnet werden, die befugt ist, das Unternehmen zu vertreten, und von dem Bevollmächtigten als solches angenommen werden. 

SORECO kann als Steuerbevollmächtigter fungieren, da in diesem Fall der Kunde Steuerschuldner bleibt und der Gewerbetreibende nur als Vermittler fungiert.